Neuwahl am 3. August

KV Berlin will schnelle Neuwahl des dritten Vorstandes nach erfolgreicher Anfechtungsklage.

Mit Urteil vom 5. Juli 2017 hat das Sozialgericht Berlin entschieden, dass die Wahl des dritten Vorstandsmitglieds der KV Berlin ungültig und zu wiederholen sei. Die Urteilsgründe dieser Entscheidung liegen noch nicht vor und das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber die KV Berlin will dennoch zügig Neuwahlen, und zwar am 3. August 2017.

„Bereits in der Pressemitteilung vom 5. Juli 2017 hatte ich bekräftigt, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und Herr Scherer weiterhin Mitglied im Vorstand ist. Um die Handlungsfähigkeit des Vorstandes weiterhin sicherzustellen, will die KV Berlin die Entscheidung des Sozialgerichtes Berlin trotz allem akzeptieren und schnell eine Nachwahl für das dritte Vorstandsmitglied durchführen. Hierzu habe ich kurzfristig zu einer Sitzung der Vertreterversammlung am 3. August 2017 eingeladen“, sagt Dr. Christiane Wessel, Vorsitzende der Vertreterversammlung der KV Berlin.

Der dreiköpfige Vorstand der KV wird von der 40-köpfigen Vertreterversammlung gewählt. Die Vertreterversammlung wird alle sechs Jahre von den niedergelassenen Ärzten, Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gewählt. Die neue Amtszeit der Vertreterversammlung hatte am 1. Januar 2017 begonnen.