Weiter Ratlosigkeit bei der KV Berlin

Die KV genießt unter den niedergelassenen Ärzten nicht zwangsläufig den besten Ruf. Das Image könnte aufgrund des aktuellen Geschehens um die Vorstandswahl weiter Schaden nehmen.

Das Sozialgericht Berlin hat 5. Juli 2017 entschieden, dass die Wahl des versorgungsbereichsunabhängigen Vorstandsmitglieds Günter Scherer satzungswidrig gewesen sei.

Die Vorstandswahl der KV Berlin fand am 11. Februar statt. Der Berliner Hausarzt Dr. Frank-Peter Reinardy hat eine Wahlanfechtungsklage angestrengt und begehrt, dass die Wahl sämtlicher Mitglieder des Vorstands der Berliner KV für ungültig erklärt wird. Dieses Ziel hat der Kläger nicht erreicht. Der Wahl der Vertreterin fürs fachärztliche Vorstandsamt, Frau Dr. Margret Stennes, ist rechtskräftig. Ebenso die Wahl für den Vertreter fürs hausärztliche Vorstandsamt. Hier wurde Dipl.-Med. Mathias Coordt gewählt. Dies trat jedoch bereits zurück. Am 18. Mai wurde als sein Nachfolger Dr. Burkhard Ruppert gewählt.

Aber die Wahl des dritten Vorstandes, die von Günter Scherer, ist ungültig. Denn nach Auffassung des Sozialgerichtes hätten der Vertreterversammlung vor der Wahl Scherers die Ergebnisse der beiden anderen Wahlgänge bekannt sein müssen. Unklar ist nun, wie es weitergeht.

Die Vorsitzende der Vertreterversammlung der KV Berlin, Dr. Christiane Wessel, gibt sich derweil gelassen: „Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zunächst bleibt alles unverändert, Herr Scherer ist weiterhin Mitglied im Vorstand der KV Berlin. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Diese werden wir abwarten und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.“