6 Tipps für den Umgang mit der Terminservicestelle

Mit der Terminservicestelle (TSS) ist ein neuer „Player“ im Gesundheitswesen auf den Plan getreten, mit dem niedergelassene Ärzte richtig umgehen können sollten. Diese sechs Tipps helfen dabei.

1.
Wenn Sie der TSS gemeldete Termine inzwischen auf anderem Wege vergeben haben, sollten Sie sie sofort bei der TSS blocken – andernfalls kann es zu herausfordernden Überschneidungen kommen.

2.
Einen TSS-Termin sollten Sie nur absagen, wenn es wirklich unumgänglich ist, etwa weil Sie erkrankt sind. Der Bundesmantelvertrag Ärzte setzt einen „begründeten Fall“ voraus.

3.
Melden Sie der TSS Ihre freien Termine am besten für etwas mehr als die geforderten vier Wochen, damit Sie nicht bei einer unvorhergesehenen Verzögerung gleich in Verzug geraten.

4.
Wird ein TSS-Termin seitens des Patienten abgesagt, müssen Sie jenen umgehend entweder selbst vergeben oder der TSS erneut melden.

5.
Knausern Sie nicht mit TSS-Terminen, denn seit dem 1. September wird die Behandlung in deren Rahmen nicht nur extrabudgetär, sondern auch mit einem bis zu 50-prozentigen Zuschlag vergütet.

6.
Am wenigsten Aufwand haben Sie mit der Terminmeldung, wenn Sie das Tool „eTerminservice“ verwenden, das von Ihrer KV bereitgestellt wird.