Kooperationsmodelle unter Medizinern können in vielen Fällen für alle Beteiligten von großem Nutzen sein. Wichtig sind jedoch genaue Wirtschaftlichkeitsanalysen und belastbare juristische Konstruktionen. Insbesondere mögliche Trennungsszenarien gilt es im Kooperationsvertrag konkret zu fixieren, da sonst erfahrungsgemäß lange Rechtsstreitigkeiten die Folge sein können. Aber auch die weiteren Aspekte, vor allem die Ausgestaltung der Kooperation, sollten fachgerecht und individuell ausformuliert sein. Wir arbeiten mit Medizinrechtlern zusammen, um Sie von vornherein vor unliebsamen Überraschungen im Laufe Ihrer Kooperation mit anderen Medizinern oder medizinischen Leistungsträgern zu schützen.