Abrechnungsdaten Berliner Vertragsärzte werden geprüft

Die KV Berlin will sicherstellen, dass die Vertragsärzte ihren Versorgungsauftrag hinreichend erfüllen. Ausschlaggebend ist die Marke von 20 Wochenstunden bei vollem Versorgungsauftrag.

Berliner Vertragsärzte der Kassenärztlichen Vereinigung sollten – sofern Zweifel bestehen – baldigst ihre Abrechnungsdaten unter die Lupe nehmen. Denn sie sind verpflichtet, mindestens 20 Stunden wöchentlich für die vertragsärztliche Versorgung bereitzustehen. Bei Medizinern mit einem hälftigen Versorgungsauftrag beläuft sich die Mindestzahl entsprechend auf zehn Wochenstunden. Wer die für ihn geltende Marke nicht erreicht, sollte in die eine oder andere Richtung tätig werden: entweder die Stundenzahl erhöhen – gegebenenfalls über den Weg des Jobsharings – oder den Versorgungsauftrag reduzieren.

Denn auch die KV Berlin wird sich zukünftig die Abrechnungsdaten mit diesem Fokus anschauen. Und wer dabei als „Minderleister“ identifiziert wird, hat mit schweren Konsequenzen zu rechnen, von einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro bis hin zum Ruhen oder zum Entzug der Zulassung. Das Vorgehen der KV Berlin soll nicht zuletzt die Terminservicestellen bei ihrer Arbeit unterstützen. Diese sind darauf angewiesen zu wissen, welche Mediziner welche freien Kapazitäten haben.


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