Diese Kriterien bestimmen über die Praxisnachfolge

Soll eine Arztpraxis nachbesetzt werden, führt der Zulassungsausschuss (ZA) ein umfangreiches Auswahlverfahren durch. Entscheidend sind nicht nur Expertise und Erfahrung.

Mediziner, die eine ausgeschriebene Praxis übernehmen möchten, müssen zumeist gegen eine starke Konkurrenz bestehen. Umso besser, wenn man weiß, worauf der auswählende ZA vor allem achtet. Formal werden nur ein Lebenslauf und ein Auszug aus dem Arztregister gebraucht, doch welche Aspekte genau stehen im Fokus?

Zunächst kommt es, kaum überraschenderweise, auf die beruflich-fachliche Eignung an. Dazu schaut der ZA auf das Approbationsalter und auf die Dauer der ärztlichen Tätigkeit. Wie lange der Bewerber bereits in eine Warteliste eingetragen ist, fällt ebenfalls ins Gewicht.

Sind Sie privilegiert?
Hinzu kommen einige Tatbestände, die Sie zu einem "privilegierten Fall" machen können. Als solche gelten beispielweise Ehegatten, Kinder und (seit mindestens drei Jahren) angestellte Ärzte des Abgebers, ebenso Partner in einer Berufsausübungsgemeinschaft bzw. einem Medizinischen Versorgungszentrum. Überdies werden Sie als Bewerber bevorzugt berücksichtigt, wenn Sie mindestens fünf Jahre lang in einem unterversorgten Gebiet tätig waren.

Darüber hinaus spielen noch andere Kriterien eine Rolle bei der Auswahl eines Praxisnachfolgers, die hier allesamt aufzuführen den Rahmen sprengen würde. Dieser Überblick zeigt jedoch bereits: Eine Bewerbung auf eine Praxisnachfolge sollte gut durchdacht werden. Die professionellen Berater von BfM unterstützen dabei.

Vereinbaren Sie jetzt ein Beratungsgespräch, in dem wir die Besonderheiten Ihrer Praxisübergabe eruieren. 
Den kostenfreien Ersttermin können Sie hier online selbst festlegen.