Sitzaufkauf durch KVen - Panik unnötig

Unter Ärzten und anderen Marktteilnehmern herrscht große Verunsicherung bezüglich der im Versorgungsstärkungsgesetz verankerten Aufkaufregel. Die Realität sieht jedoch anders aus.

Die WDR-Sendung Monitor hat kürzlich die „Wirksamkeit“ des Versorgungsstärkungsgesetzes zu besseren Verteilung der Arztsitze untersucht. Im Zuge der Recherche hat Monitor alle 17 KVen (das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat als einziges zwei KVen) kontaktiert. Das Ergebnis: In Regionen mit einer Versorgung von über 140 Prozent sind lediglich vier Sitze aufgekauft worden, und zwar drei in Mecklenburg-Vorpommern und einer in Nordrhein. „Und das, obwohl hunderte Kassensitze zur Disposition standen“, wie Monitor schreibt.

Ob dieser Zustand so bleibt, ist natürlich ungewiss. Fakt ist, dass die KV Berlin jetzt schon die Daumenschrauben anzieht. Ein Schritt, den Brancheninsider aber schon lange erwarteten. Denn im Zuge der neuen KV-Ausschreibungsunterlagen wird nun der Wunschnachfolger ganz explizit gefragt, ob er denn bei einem Versorgungsgrad von 140 Prozent auch in einen schlechter versorgten Bezirk gehen würde.

„Ein Praxisumzug beispielsweise von Charlottenburg nach Marzahn ändert die Rahmenbedingungen natürlich gehörig“, erklärt René Deutschmann, Inhaber der Berliner Beratung für Mediziner. „Aber auch hier ist übermäßige Sorge fehl am Platze, denn mit guten Beratern an der Seite der niederlassungswilligen und abgebenden Ärzten lässt sich auch dieses Problem lösen.“