Wie läuft ein Nachbesetzungsverfahren ab?

Wer sich in einer beliebten Metropole niederlassen will, kann nicht einfach einen abgabewilligen Praxisinhaber (allein das ist aufgrund der hohen Nachfrage sehr schwierig) suchen und „den Laden übernehmen“. Zuvor muss das öffentliche Nachbesetzungsverfahren durchlaufen werden.

Seit 2015 soll das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz dafür sorgen, dass mehr niederlassungswillige Ärzte in unterversorgte Gebiete ziehen. Dazu soll die Facharzt-Dichte in überversorgten Gebieten reduziert werden. Wird eine Praxis aufgegeben, so wird anschließend geprüft, ob eine Nachbesetzung zur Versorgung nötig und sinnvoll ist. Federführend bei dieser Prüfung ist der Zulassungsausschuss (ZA), der sich aus jeweils drei Ärzten und Krankenkassen-Funktionären zusammensetzt.

Die Nachbesetzung erfolgt in einem dreistufigen Verwaltungsverfahren, das sich je nach Fachgruppe und nach derzeitigem Bearbeitungsstand bei der KV bis zu einem Jahr hinziehen kann. Zunächst stellt der ZA fest, ob eine Nachbesetzung erfolgen soll. Dabei werden die Meinungen von Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und Krankenkassen ebenso eingeholt wie die des Abgebers. Am Ende bleibt dem ZA ein gewisser Ermessensspielraum, da es keine starre Grenze für die medizinische Versorgung in einem Planungsbereich gibt (ab 140 Prozent Versorgungsgrad wird es allerdings kritisch). Zudem können andere Faktoren die Entscheidung beeinflussen, etwa wenn ein Bewerber bereitsteht, der bereits als Angestellter für den abgebenden Vertragsarzt tätig war.

Fällt das Votum pro Nachbesetzung aus, erfolgt eine Ausschreibung im Veröffentlichungsblatt und auf der Homepage der KV. Anschließend wird ein Auswahlverfahren durchgeführt, mit dem der ZA den geeignetsten Bewerber herausfiltert. Die wichtigsten Kriterien für die Kür beschreiben wir im nächsten Beitrag.

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