Die Bedeutung eines gut gestalteten Testaments wird von vielen Medizinern oft unterschätzt. In einem Seminar, das wir am 12. September 2026 und am 14. Oktober 2026 anbieten, erläutert der erfahrene Berater für Mediziner, René Deutschmann, wie man sein mühsam erarbeitetes Vermögen vor den Gefahren von Scheidungen und Erbfällen schützt. Aufgrund des großen Interesses bitten wir um rechtzeitige Anmeldung über unsere Homepage oder per E-Mail an info@bfmberlin.de (info(at)bfmberlin.de). Der Veranstaltungsort wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Missverständnisse zur gesetzlichen Erbfolge
Ein häufiges Missverständnis ist die Annahme, die gesetzliche Erbfolge sei eine angemessene Lösung. Bei einem Ehepaar in Zugewinngemeinschaft und zwei Kindern erbt die Ehefrau die Hälfte des Nachlasses, während die Kinder jeweils ein Viertel erhalten. Diese Regelung kann jedoch zu erheblichen familiären Problemen führen. In vielen Fällen bildet die Witwe mit den Kindern eine Erbengemeinschaft, was bedeutet, dass alle Entscheidungen gemeinsam getroffen werden müssen. Streitigkeiten sind vorprogrammiert, und das kann zu einer langen und kostspieligen Auseinandersetzung führen.
Die Illusion des Schubladentestaments
Ein weiterer Irrtum ist die Vorstellung, dass ein selbstverfasstes Testament ausreicht. Obwohl es möglich ist, ein Testament ohne juristische Unterstützung zu erstellen, sind viele dieser Dokumente rechtlich nicht eindeutig. Formvorschriften sind entscheidend, und selbst ein Entwurf eines Notars, der nicht beurkundet wurde, hat keine rechtliche Gültigkeit. René Deutschmann betont, dass professionelle Unterstützung unerlässlich ist, um sicherzustellen, dass die Wünsche des Erblassers im Ernstfall auch tatsächlich umgesetzt werden können.
Gemeinsame Testamente – ein häufiges Missverständnis
Bei gemeinsamen Testamenten glauben viele Paare fälschlicherweise, dass beide Partner Teile des Textes schreiben müssen. In Wirklichkeit sollte einer den Text verfassen und beide Partner unterzeichnen. Andernfalls könnte es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen, ob es sich um zwei gesonderte Testamente handelt. Hier ist die Beratung für Mediziner besonders wertvoll, um Klarheit zu schaffen und mögliche Konflikte zu vermeiden.
Änderungen am Testament
Die Möglichkeit, ein Testament jederzeit zu widerrufen, ist gegeben, wird jedoch komplizierter, wenn ein Partner bereits verstorben ist. Die im gemeinsamen Testament getroffenen Regelungen bleiben für den überlebenden Partner bindend. Um dem länger lebenden Ehegatten mehr Handlungsspielraum zu geben, können Öffnungsklauseln eingefügt werden, die eine Neuverteilung des Nachlasses unter den gemeinsamen Kindern ermöglichen.
Scheidung und ihre Auswirkungen
Ein gemeinsames Testament wird in der Regel durch eine Scheidung unwirksam. Bei einem Erbvertrag ist es jedoch wichtig zu beachten, dass dieser nicht automatisch mit der Scheidung erlischt. Wenn keine expliziten Regelungen zur Aufhebung getroffen wurden, könnte der Ex-Partner weiterhin Erbe sein. Ein Beispiel verdeutlicht dies: Nach dem Unfalltod einer Mutter und ihrer Tochter wurde der geschiedene Ehemann plötzlich Gesellschafter eines Unternehmens, was zu unerwarteten finanziellen und rechtlichen Komplikationen führte.
Steuerliche Aspekte der Nachlassplanung
Es ist entscheidend, die steuerlichen Folgen eines Testaments im Blick zu haben. Wenn Immobilien oder Gesellschaftsanteile vererbt werden, kann dies sehr komplex werden. René Deutschmann betont, dass eine kluge Vermögensaufteilung helfen kann, Steuerbelastungen zu minimieren. Auch die Wegzugsteuer sollte bei der Vererbung an Personen im Ausland berücksichtigt werden.
Relevanz der EU-Erbrechtsreform
Die EU-Erbrechtsreform hat wichtige Änderungen gebracht, die vielen nicht bekannt sind. Besonders das Wohnsitzprinzip und die Möglichkeit zur Rechtswahl sind entscheidend für grenzüberschreitende Erbfälle. Wer im Ausland lebt oder dort Vermögen hat, sollte sicherstellen, dass das deutsche Erbrecht zur Anwendung kommt, um die eigenen Wünsche im Testament zu wahren.
Anlagestrategie für Mediziner
Im Hinblick auf Immobilien und Aktien ist es wichtig, strategisch vorzugehen. René Deutschmann verweist auf die alte Kaufmannsweisheit: „Der Gewinn liegt immer im Einkauf.“ Während die Immobilienpreise in Berlin bröckeln, bieten sich Chancen in Sachwerten an, insbesondere wenn man sich von überbewerteten Tech-Aktien fernhält. Nach Markteinbrüchen gibt es oft Gelegenheiten, sich am Aktienmarkt zu engagieren.