Mit einer Förderung von bis zu 64.000 Euro will die KV Berlin die ungleiche Verteilung ausgleichen. In Brandenburg sind aktuell einige Fachgruppen und Landkreise partiell entsperrt.
Wer sich als Haus-, Kinder-, Augen- oder Frauenarzt in einem der Berliner Bezirke Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Neukölln, Reinickendorf, Spandau und Treptow-Köpenick niederlässt, kann mit einer Finanzspritze seitens der KV Berlin rechnen. Das beschloss diese gemeinsam mit den Landesverbänden der Krankenkassen Anfang Juni. Die Förderung kommt Augenärzten auch bei einer Niederlassung in Mitte zugute.
Betrachtet man Berlin insgesamt, gibt es zwar mit 296 durchaus genügend Augenärzte, denn der Bedarfsplan sieht nur 286 vor. Aufgrund einer Ungleichverteilung herrscht in den genannten Bezirken allerdings eine Unterversorgung. Mit der neuen Niederlassungs-Förderung soll die Versorgung weiter nivelliert werden. „Wir freuen uns, mit der Niederlassungsförderung ein neues Instrument einsetzen zu können, um die ambulante Versorgung in den schlechter versorgten Bezirken zu verbessern“, sagt KV-Vorstand Günter Scherer zur erzielten Einigung in der Berliner Morgenpost.
Die Zeitung berichtete am 11. Juni 2020, dass laut neuer Vereinbarung, neue Ärzte bis zu zwei Jahre lang pro Quartal bis zu 800 Euro mehr abrechnen können als die Kollegen in den anderen Bezirken. Nach der Einigung können neu niedergelassene Ärzte in unterversorgten Bezirken zwei Cent je Punkt mehr abrechnen. Die Förderung für Hausärzte in Neukölln könnte noch herausfallen, weil sich die Versorgungslage hier verbessert hat. Die Versorgungsgrade in den Bezirken werden aktuell neu berechnet.
Hausärzte erhalten beispielsweise für bis zu acht Quartale jeweils 8.000 Euro zusätzlich zur Gesamtvergütung, summa summarum also 64.000 Euro, wenn sie sich in einem der unterversorgten Bezirke niederlassen. Das Förderprogramm soll am 1. Oktober starten.
Freie Sitze in Brandenburg
Wie in Berlin (wir berichteten mehrfach) sind aktuell auch in Brandenburg einige freie Sitze in der Ausschreibung. Hier wird die KV Brandenburg entsprechende Bewerbungen „einsammeln“ und anschließend diese Fachgruppen wieder schließen. In der Fachgruppe der Hausärzte beispielsweise gibt es in Brandenburg aktuell überhaupt keine Zulassungssperren. In anderen Fachgruppen sind aber nur einige Landkreise entsperrt.
Entsprechende Bewerber müssen sich wie in Berlin auch mit einer konkreten Praxisanschrift bewerben. Bewerbungen ohne Nennung der konkreten Praxisanschrift haben keine Aussicht auf Erfolg.
Die Bewerbungsphase für die freien Sitze läuft noch bis zum 6. Juli. Nehmen Sie bei Interesse für weitere Informationen gern Kontakt mit uns auf.