Karlsruhe sieht in elektronischer Patientenakte kein Problem

An Kritikern der digitalen Patientenakte mangelt es nicht. Im Bundesverfassungsgericht haben sie jedoch einstweilen keinen Verbündeten: Eine erste Verfassungsbeschwerde wurde nun abgeschmettert.

Nach einer quälend langen und komplikationsreichen Geburt ist sie seit dem 1. Januar im Einsatz: die elektronische Patientenakte. Die Patienten haben einen gesetzlich verankerten Anspruch darauf, können sich aber auch in Zurückhaltung üben. Diese liegt zumeist in Datenschutz-Bedenken begründet, die sich wiederum vor allem an der zentralen Speicherung entzünden. Was, wenn Hacker Zugriff auf die Server erlangen und die hochsensiblen Patientendaten einsehen und kopieren können? Sogar die Manipulation von Befunden oder Medikationen wäre denkbar, was schlimme Folgen haben könnte.

Gesundheitsminister Jens Spahn indes ist von der Sicherheit der digitalen Akte überzeugt und hat sie gegen alle Kritik durchgeboxt. Das wollten manche Skeptiker nicht hinnehmen, weshalb sie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anriefen. Dabei rekurrierten sie noch nicht einmal auf die schlimmstmöglichen Szenarien, sondern warnten vor der Möglichkeit, mithilfe erbeuteter Gesundheitsdaten sogenanntes Microtargeting zur Wählerbeeinflussung zu betreiben oder Gesundheitsprofile der Bürger zusammenzutragen.

Richter verweisen auf Freiwilligkeit
Mit der Verfassungsbeschwerde werden sich die höchsten Richter jedoch gar nicht erst auseinandersetzen. Sie sei nicht zulässig, verlautete es Ende Januar aus Karlsruhe, da niemand gezwungen werde, die elektronische Patientenakte zu nutzen. Der Beschwerdeführer werde daher nicht in seinen Grundrechten beeinträchtigt, ein Verstoß gegen die Verfassung liege nicht vor.

Es ist nicht der erste Fall, in dem Karlsruhe einem Kritiker der digitalen Akte die kalte Schulter zeigt; auch einen ähnlich gelagerten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung schmetterten die Richter ab. Sie verwiesen allerdings darauf, dass dem Kläger der übliche Rechtsweg offenstehe. Um die elektronische Patientenakte dürfte noch so manche juristische Schlacht geschlagen werden.