Keine Schlupflöcher mehr – der Berliner Mietendeckel ist Realität

Ende Februar trat in Berlin das Mietendeckelgesetz in Kraft, das Obergrenzen für Wohnungsmieten festschreibt. Wie lassen sich trotzdem mit Wohnungen noch gute Renditen erzielen?

Es gehört sich sicherlich zu den kontroversesten Gesetzgebungsvorhaben, die in der Bundesrepublik in den letzten Jahren durchgezogen wurden: das Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung, das Ende Januar vom Berliner Senat beschlossen wurde und Ende Februar in Kraft trat. Die kurz und knapp als „Mietendeckel“ bezeichnete Reform legt Vermietern enge Fesseln an und wird deshalb auch in Karlsruhe angefochten. Einstweilen aber ist sie geltendes Recht und als solches zu befolgen.

Das Gesetz legt im Wesentlichen eine Mietobergrenze für Wohnungen fest, die vor 2014 fertiggestellt und nicht öffentlich gefördert wurden. Die konkrete Höhe der Nettokaltmiete richtet sich jeweils nach individuellen Kriterien wie Lage, Baualtersklasse und Modernisierungsstatus, darf aber 11,80 Euro pro Quadratmeter nicht überschreiten. Eine Umgehung des Mietendeckels durch Sondervereinbarungen mit dem Mieter ist rechtlich unwirksam. Bestandsmieten müssen mit Inkrafttreten der zweiten Gesetzesstufe im November dieses Jahres angepasst werden, wenn sie zu hoch sind. Bei Verstößen gegen das Gesetz kann der Senat Bußgelder von bis zu 500.000 Euro verhängen.

Die Beratung für Mediziner (BfM) steht ihren Kunden auch auf diesem Feld mit langjähriger Erfahrung und tiefgehender Expertise zum Berliner Immobilienmarkt zur Verfügung. Erfahren Sie in einer persönlichen Beratung, wie Sie trotz Mietendeckel auch in Zukunft gewinnträchtig und wertsteigernd in Wohnungen investieren können.