So viel kostet eine zahnärztliche Existenzgründung

Das Institut der Deutschen Zahnärzte hat über 600 Gründungsfinanzierungen von Zahnärzten ausgewertet – und interessante Entwicklungen festgestellt.

Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank gehört zu den großen Playern am hiesigen Markt für Praxisfinanzierungen. Im Jahr 2018 wickelte sie 602 Finanzierungsvorhaben ab, die – wie in jedem Jahr seit 1984 – einheitlich zur statistischen Auswertung erfasst wurden. Diese nahm nun das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) vor. Im Fokus standen neben dem Finanzierungsvolumen unter anderem die Praxisform, der ideelle und der materielle Praxiswert und die Höhe der Investitionen. Wenngleich das Datenkonvolut lediglich rund die Hälfte der Gesamtaktivitäten in diesem Bereich abbildet, lassen sich daraus doch gewisse Trends valide ableiten. 

Zwei von drei finanzierenden Zahnärzten übernahmen 2018 eine bestehende Praxis, etwa so viele wie im Vorjahr. Leicht gestiegen ist der Anteil der Neugründungen, von 7 auf 11 Prozent. Komplementär sank der Anteil der Berufsausübungsgemeinschaften von 27 auf 23 Prozent. Lediglich bei jungen Existenzgründern (< 30 Jahre) ist diese Praxisform mit 32 Prozent beliebter.

Kostensprung bei Neugründungen
Die dominierende Gründungsform der Einzelpraxisübernahme erforderte im Durchschnitt ein Finanzierungsvolumen von 394.000 Euro. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das ein Plus von rund 7 Prozent, womit sich ein langjähriger Wachstumstrend fortsetzt. 2015 noch lag die durchschnittliche Finanzierungshöhe bei 326.000 Euro. Der Löwenanteil lag mit zuletzt 129.000 Euro beim ideellen Wert (Goodwill), während der materielle Wert 49.000 Euro ausmachte.

Fällt der Kostenanstieg bei der Praxisübernahme also schon beachtlich aus, erreicht er bei der Neugründung atemberaubende Raten: Um 19 Prozent legte das Finanzierungsvolumen in diesem Bereich von 2017 auf 2018 zu. 598.000 Euro mussten Gründer 2018 im Schnitt für eine neue Praxis aufnehmen, wovon gut die Hälfte auf Gerätschaften, Einrichtung und IT sowie 16 Prozent auf Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen entfielen.

Die günstigste Gründungsvariante stellt der Beitritt zu einer Berufsausübungsgemeinschaft dar, der 2018 durchschnittlich eine Finanzierung von 287.000 Euro – und damit 9 Prozent mehr als im Vorjahr – erforderte. Mit 362.000 Euro schlug die Übernahme einer Berufsausübungsgemeinschaft zu Buche (plus 6 Prozent ggü. Vorjahr), während deren Neugründung ein Finanzierungsvolumen von 411.000 Euro voraussetzte (in etwa wie im Vorjahr). Der Kreditbedarf für kieferorthopädische, oralchirurgische und MKG-Fachpraxen lag deutlich über dem für allgemeinzahnärztliche, nämlich um 35 bis 56 Prozent.

Diese Zahlen verdeutlichen, wie wichtig eine ausgefeilte Finanzierungsstruktur bei der Existenzgründung ist, wenn diese nicht von hohen Verbindlichkeiten übermäßig belastet werden soll. Die Finanzierungsspezialisten der Beratung für Mediziner (BfM) verfügen über das nötige Know-how und Netzwerk, um Gründern einen optimalen Start in die Selbstständigkeit zu ermöglichen.